Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.regionnect.de veröffentlichte Website.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst durchgeführten Bewertung im Zeitraum 25.07.2025 – 25.08.2025 vorgenommenen. Bewertung durch das vereinfachte Verfahren.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website regionnect.de mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Beschreibung
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Maßnahmen
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Zeitplan
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Barrierefreie Alternative
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Umgesetzte Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit wurden bisher umgesetzt:
Einführung einer neuen Website zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
Einführen einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
Erstellen von Alternativtexten zur Bildinhalten.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen geplant
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 25.08.2025 erstellt und zuletzt am 25.08.2025 überprüft und aktualisiert. Die Erklärung wurde gemäß Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt
25.08.2025 Aktualisierungen durch technisches Team, Dokumentation ausstehend
Feedback und Anfragen
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Jörn Szypkowski
Telefon: +49 6694 / 808-50
> Barrieren melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium GießenProf. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie ITLeiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
> Durchsetzung beantragen
