Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.regionnect.de veröffentlichte Website.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst durchgeführten Bewertung im Zeitraum 25.07.2025 – 25.08.2025 vorgenommenen. Bewertung durch das vereinfachte Verfahren.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website regionnect.de mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Beschreibung

    -

  • Maßnahmen

    -

  • Zeitplan

    -

  • Barrierefreie Alternative

    -

Umgesetzte Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit wurden bisher umgesetzt:

  • Einführung einer neuen Website zur Umsetzung der Barrierefreiheit.

  • Einführen einer Erklärung zur Barrierefreiheit.

  • Erstellen von Alternativtexten zur Bildinhalten.

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Maßnahmen geplant

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 25.08.2025 erstellt und zuletzt am 25.08.2025 überprüft und aktualisiert. Die Erklärung wurde gemäß Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt

25.08.2025      Aktualisierungen durch technisches Team, Dokumentation ausstehend

Feedback und Anfragen

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

  • Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

  • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Sitz: Regierungspräsidium Gießen

  • Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
    Landesbeauftragte für barrierefreie IT

  • Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

  • Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen
    Telefon: +49 641 303 - 2901
    E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

  • > Durchsetzung beantragen